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Herzlich Willkommen in unseren Kitas

Unsere 54 Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein verstehen sich als familienunterstützende Bildungseinrichtungen. Wir sehen das einzelne Kind im Zusammenhang mit seiner Familie, mit seinen Eltern und Bezugspersonen. Deshalb bieten wir vielfältige Anregungen und Angebote für die ganze Familie an, die helfen können, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen.

Einen ersten Eindruck unserer vielen und vielfältigen Kitas erhalten Sie auf unserer neuen Webseite, in Bildern und Texten. Aber am wichtigsten ist der persönliche Eindruck. Eltern ist die herzliche Aufnahme ihres Kindes in die Kita wichtig. Sie wollen sich auf gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher verlassen und eine Kita ganz in ihrer Nähe finden.

Vereinbaren Sie direkt einen Besuch und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und auf Sie!

Unsere Kitas

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Unser Ziel


Bei uns dreht sich alles um Kinder

Kinder, die liebevoll betreut werden wollen und mit anderen Kindern spielen und lernen möchten. Kleine Kinder, die behutsam in die neue Welt der Kita eingewöhnt werden, und größere Kinder, die auf dem Weg in die Selbständigkeit Begleitung brauchen.

Und um Eltern!

Eltern, denen eine herzliche Aufnahme ihres Kindes in der Kita wichtig ist und die auf eine verlässliche Betreuung bauen wollen. Eltern, die einen Kita-Platz in ihrer Nähe brauchen, und Öffnungszeiten, die zu ihrem Tagesablauf passen.

Dafür brauchen wir Mitarbeitende

Mitarbeitende, die täglich ihr Bestes im Team geben. Die mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Handeln unseren Kitas ein unverwechselbares Gesicht geben. Mitarbeitende, die mutig neue Ideen umsetzen und sich regelmäßig weiterbilden. Mitarbeitende, die einrichtungsübergreifend einspringen, wenn es mal wieder "brennt" oder eine unterstützende Hand gebraucht wird. Mitarbeitende, die als Praxisbegleiterin neue Wege suchen oder auf alten Wegen begleiten.

Und verantwortungsvolle Trägerschaft

Vier Kita-Koordinatoren nehmen gemeinsam mit der Geschäftsführung die Trägerverantwortung wahr. Darüber hinaus bieten wir pädagogische Fachberatung mit einem breiten Portfolio und klarer Schwerpunktsetzung.

SOWIE EIN INSPIRIERENDES LEITBILD

Mitarbeitende aller Kindertageseinrichtungen, Trägervertreter, ein Vertreter der kreiskirchlichen Ausschüsse und die Geschäftsführung haben in einem Prozess 2018 das gemeinsame Leitbild der Evangelischen Kitas im Kirchenkreis Siegen (EKiKS) erarbeitet. Im Rahmen des Konzeptionsentwicklungsprozesses der Kindertageseinrichtung wird das EKiKS-Leitbild als Grundlage für die Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption genutzt.

Aus gutem Grund Evangelisch

Mit unseren Kindertageseinrichtungen leisten wir als Evangelischer Kirchenkreis in unserer Region einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. In unseren Kitas lernen Kinder ihre eigene Person als einzigartiges, unverwechselbares Geschöpf Gottes wahrzunehmen und sich so den Wert des Lebens bewusst zu machen. Auf der Basis christlicher Werte und Traditionen geben wir in unseren Kitas Raum für religiöse Orientierung, in dem Kinder ihr eigenes Verhältnis zum Glauben finden.

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Allgemeine Infos

Hier finden Sie allgemeine Informationen.
Bitte schauen Sie auch auf die Seiten unserer Kitas, dort finden Sie weiterführende Angebote und Auskünfte.

Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an einer unserer Evangelischen Kindertageseinrichtungen haben und laden Sie und Ihr Kind herzlich ein, uns zu besuchen und näher kennenzulernen. Bei Ihrem Besuch haben Sie die Möglichkeit, unsere Kita zu besichtigen und mehr über unsere pädagogische Arbeit und den Kitalltag zu erfahren. Dabei erhalten Sie auch weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren und Antworten auf Ihre Fragen.

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch vorab einen Termin mit der Einrichtungsleitung - die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten unserer Kitas.

Anmeldung

Die Anmeldeverfahren sind in unseren drei Jugendamtsbezirken unterschiedlich geregelt. Sie sollten sich aber in jedem Fall bis spätestens Herbst für das kommende Kita-Jahr anmelden, damit wir Ihr Kind frühzeitig bei der Planung mit den Jugendämtern berücksichtigen können. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Anmeldung in unserer Kita noch keine Platzzusage ist. Die Aufnahme wird erst durch Abschluss des Betreuungsvertrages rechtswirksam.

Nähere Informationen dazu, welche Regelungen und Abläufe für die Kita gelten, entnehmen Sie bitte den Seiten unserer Kitas.

Platzvergabe

Die Platzvergabe und die Vertragsabschlüsse erfolgen in der Regel im Januar/Februar für das kommende Kita-Jahr. Die neuen Kinder werden dann zum 01.08., mit Beginn des neuen Kitajahres, aufgenommen. Freie Plätze können auch unterjährig mit neuen Kindern belegt werden.

Die Platzvergabe erfolgt anhand von festgelegten Aufnahmekriterien. Diese Aufnahmekriterien sind ausschlaggebend dafür, welche Kinder in unserer Kita aufgenommen werden können. Die Kriterien werden mit dem Rat der Tageseinrichtung beraten und durch den Träger festgelegt. Dabei werden soziale und individuelle Bedarfe der Familien berücksichtigt.

Unser Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, denn sie sind unsere unverzichtbaren Partner in der Erziehung der Kinder. Sowohl die einzelnen Eltern als auch Elternvertreter und -vertreterinnen sind für uns wichtige Gesprächspartner für die Weiterentwicklung unserer Arbeit.

Als Eltern kennen Sie Ihr Kind am besten. Deshalb sprechen wir uns mit Ihnen ab und suchen Ihren Rat. Die Erzieherinnen und Erzieher geben Ihnen regelmäßig Informationen über die Aktivitäten und die Entwicklung Ihres Kindes in der Kita – entweder beim Bringen oder Abholen der Kinder oder in Ruhe bei einem vorab vereinbarten Gespräch.

Ihre Meinung über unsere Arbeit ist uns wichtig. Für Anregungen sind wir dankbar. Wir freuen uns auch, wenn Eltern unsere Arbeit unterstützen – z.B. mit ihren handwerklichen Fähigkeiten oder durch Mithilfe bei Festen und Ausflügen. Bei uns werden Eltern aber nicht zur Arbeitsleistung für die Kita verpflichtet - wir wissen und akzeptieren, dass viele Eltern aufgrund ihrer beruflichen und sonstigen Belastungen hierfür keine Zeit aufbringen können.

Elternvertreter und Elternbeirat

Auf der einmal im Jahr stattfindenden Elternversammlung werden pro Gruppe Vertreter/innen für den Elternbeirat gewählt. Die Elternvertreter/innen aller Gruppen bilden gemeinsam den Elternbeirat der Kita. Der Elternbeirat ist wichtiger Ansprechpartner für Eltern sowie die ErzieherInnen und für die Leitung der Kita. Mit ihm werden pädagogische und organisatorische Fragen der Kinderbetreuung erörtert und wichtige Veränderungen in der Kita-Arbeit besprochen. Die Regularien für die Arbeit der Elternbeiräte unserer Kitas finden Sie in unserer Geschäftsordnung.

Jugendamtselternbeirat

Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen aller Kita-Eltern im Jugendamtsbezirk. Auf deren Homepages finden Sie weitergehende Informationen:

Der Landeselternbeirat

Der Landeselternbeirat (LEB) vertritt die Interessen aller Kita-Eltern auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen.

Die Elternbeiträge werden direkt vom zuständigen Jugendamt erhoben und richten sich nach der Höhe des jährlichen Familieneinkommens und des gewünschten Betreuungsumfanges. Informationen über die Höhe der Elternbeiträge erhalten Sie bei den Jugendämtern unserer Region. Die Verpflegungskosten für das Mittagessen werden von uns als Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Die Höhe richtet sich nach den Kosten für das Catering bzw. bei frischer Küche nach den Herstellungskosten.

Kostenübernahme BuT

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden Kinder aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsmahlzeit in der Kita haben alle Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII beziehn oder einen Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld haben.

Die Leistungen sind grundsätzlich rechtzeitig vor der geplanten Inanspruchnahme zu beantragen. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) und nach dem Wohngeldgesetz (Wohngeld) ist die Vorlage des aktuellen Bescheides erforderlich. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) brauchen keinen Bescheid vorzulegen. Neben dem Grundantrag (mit diesem können alle Leistungen des BuT beantragt werden) sind weitere Anträge/Nachweise erforderlich, die Sie auf der Internetseite der Kreise herunterladen können:

Kostenübernahme durch die Stadt Siegen

Für Kinder, deren Eltern durch Bescheid des Jugendamtes vom Elternbeitrag befreit sind, werden die Kosten für das Mittagessen von Seiten der Stadt Siegen übernommen. Als Nachweis ist der Kita die Kopie des Elternbeitragsbescheides vorzulegen.

Unsere Arbeit in den Kindertageseinrichtungen wird durch gesetzliche und freiwillige Zuschüsse des Landes und der Kommunen sowie unseren Trägeranteil finanziert. Für besondere Vorhaben und Projekte ist aber immer mal wieder besondere Unterstützung notwendig.
 

Kita-Finanzierung

Das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) sieht eine Pauschalfinanzierung für den jeweiligen Kita-Platz vor sowie eine ergänzende Finanzierung von bestimmten Merkmalen, wie z.B. Familienzentren, plusKITAs, Ausbildungskita.

Kinderbildungsgsetz NRW


Sie möchten konkrete Projekte unterstützen?

Darüber freuen wir uns! Die Anschaffung eines ganz besonderen Spielgerätes? Oder ein interkulturelles Projekt?
Gemeinsam finden wir ein Vorhaben, das Sie mit Ihrem Engagement unterstützen können. Bitte sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeitenden in den Kitas an. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung über Ihre Zuwendung aus.

Die Trägerverantwortung unserer Kindertageseinrichtungen wird in unterschiedlicher Weise und auf unterschiedlichen Ebenen wahrgenommen. Wie sich die Arbeit der Kitas ausgestaltet, ist in der Satzung der Evangelischen Kitas im Kirchenkreis Siegen geregelt.

Unsere Satzung

 
Unsere Kirchengemeinden

Sie unterstützen unsere Mitarbeitenden vor Ort in der religionspädagogischen Arbeit mit den Kindern und Familien.

Unsere Kirchengemeinden

 
Leitungsausschuss

Alle 4 Jahre wählt die Synode als Vollversammlung unseres Kirchenkreises insgesamt 3 Vertreterinnen und Vertreter in den Leitungsausschuss der Evangelischen Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein. Der Leitungsausschuss tagt in der Regel 3-5 mal jährlich.

Zurzeit ist der Leitungsausschuss wie folgt besetzt:
Pfarrer: Günther Albrecht
Pfarrer: Stefan König
ehrenamtl. Presbyter: Axel Sahm
Mitglied des Kreissynodalvorstandes: Dirk Hermann
Mitglied des Finanzausschusses: Hannelene Reuter-Becker
beratende Mitglieder: Oliver Berg (Verwaltungsleiter) und Alexandra Thienel (Geschäftsführerin)

 

Geschäftsführung

Gemäß unserer Satzung ist die Geschäftsführung an die Geschäftsbereichsleitung KITA im Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein gebunden. Alexandra Thienel begleitet die Position seit August 2021.

„Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge. Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann. Es braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann. Und es braucht Gemeinschaften, in denen es sich aufgehoben fühlt.”