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Kita-Zusagen werden ab Februar verschickt

In den letzten Wochen und Monaten haben wir die zur Verfügung stehenden Plätze für neue Kinder ab dem 01.08.2021 mit den jeweiligen Jugendämtern abgestimmt und ab Februar werden die Zusagen an die Eltern versandt.

Eltern, die Ihre Kinder 

  • im Bereich der Stadt Siegen über den Kita-Navigator
  • im Bereich des Kreises Siegen-Wittgenstein über siwi.webkita

oder in einer unserer Einrichtungen vorgemerkt haben, erhalten ab Montag, den 01. Februar weitere Informationen zur Platzvergabe. (In den vergangenen Jahren wurden die Eltern im Bereich der Stadt Siegen bereits zum 15.01. informiert. In diesem Jahr ist dies anders und es gelten in unseren verschiedenen Jugendamtsbezirken die gleichen Fristen.)

Alle Eltern, denen wir einen Platz in einer unserer Einrichtungen anbieten können, werden ab 01.02. über die entsprechenden Anmeldeportale bzw. per E-Mail von der Kita informiert. 

Neue Kinder werden i.d.R. zu Beginn des Kita-Jahres im August aufgenommen. Unterjährige Aufnahmen sind nur möglich, wenn entsprechend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Platzvergabe erfolgt anhand von festgelegten Aufnahmekriterien. Die Kriterien werden mit dem Rat der Tageseinrichtung beraten und durch den Träger festgelegt. Dabei werden soziale und individuelle Bedarfe der Familien berücksichtigt. Mögliche Kriterien können dabei sein: 

  • Einzugsgebiet der Kita
  • berufstätigkeit beider Eltern/Alleinerziehende Eltern
  • Geschwisterkinder in der Kita
  • Mitarbeiterkinder aus den Evangelischen Kitas
  • soziale Gründe

Darüber hinaus können einrichungsspezifisch, weitere Kriterien festgelegt werden. Alle Kriterien finden erst dann Anwendung, wenn entsprechend freie Plätze für die jeweilige Altersklasse (unter 3jährige, über 3jährige) zur Verfügung stehen. 

Alle Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser kann nicht immer in der Wunscheinrichtung erfüllt werden. Sollten Sie in keiner Einrichtung, in der Sie Ihr Kind angemeldet haben, eine Platzzusage erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Jugendamt. Dort können Ihnen entsprechend freie Plätze in Kita und/oder Tagespflege vermittelt werden. Die Jugendämter sind für die Erfüllung des Rechtsanspruch zuständig.